Besonderheiten bei EU Domains
Hier der Auszug aus der "Registrierungspolitik für .eu Domänennamen":
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Wenn der Registrant seine Registrierstelle während der Vertragslaufzeit wechseln möchte, muss er eine neue Registrierstelle ernennen und diese ersuchen, das Register über diese Änderung in Kenntnis zu setzen.
Nach dem Erhalt einer solchen Verständigung bestätigt das Register den Erhalt der vorgeschlagenen Änderung, indem es dem Registranten eine E-Mail mit einem Code sendet, mit dem der Registrant das Änderungsansuchen über die Website des Registers für jeden Domänennamen, für den eine Änderung der Registrierstelle beantragt wurde, bestätigt oder ablehnt.
Wenn der Registrant die Änderung der Registrierstelle nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach dem Datum, an dem das Register die oben genannte E-Mail gesendet hat, über die Website des Registers bestätigt, sendet das Register eine E-Mail an die vom Registranten beauftragte neue Registrierstelle. In dieser zweiten E-Mail wird die neue Registrierstelle darüber informiert, dass die Übertragung nur dann wirksam wird, wenn der Registrant dem Register die Änderung der Registrierstelle innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach dem Datum, an dem die E-Mail-Erinnerung gesendet wurde, mittels einer ordnungsgemäß unterzeichneten Faxnachricht oder einer Bestätigung über die Website des Registers bestätigt. Falls das Register innerhalb dieser siebentägigen Frist keine solche Bestätigung erhält, verfällt das Ansuchen um Änderung der Registrierstelle automatisch.
Bereits bezahlte Gebühren für die ursprüngliche Domänennamenregistrierung (oder eine entsprechende Verlängerung) werden nicht zurückerstattet.
Diese Übertragung kann zwischen zwei unterschiedlichen Registraren erfolgen. Der Auftrag wird vom neuen Registrar erteilt und es muss ein
Datum für den KK-Start angegebenen werden. Bei der Übertragung einer .EU Domain auf einen anderen Registrar wird die Laufzeit ab dem Transferzeitpunkt um 12 Monate verlängert.