Die EU-DS-GVO ist bereits in Kraft, Sie gilt aber verpflichtend erst ab dem 25.Mai 2018 - dann jedoch ohne Ausnahme.
a) was ist im Unternehmen zu tun ?
(Das müssen Sie selbst erledigen)
Der Online Schnelltest verrät Ihren Kenntnisstand:
- Befinden Sie sich auf der richtigen Route zur DS-GVO?
- Kurzblätter zur Eu-DS-GVO Übersicht und Information
und
b) was auf der Webseite zu tun ?
(Dabei können wir helfen)
1. Zur Aktualisierung Ihrer DSGVO konformen Datenschutz-Erklärung finden Sie hier
- Informationsblätter von bitkom
- oder buchen unseren Webservice zur gemeinsamen Prüfung der Erforderniss und Erstellung der Datenschutzerklärung
2. SSL (TLS) Verschlüsselung
als wichtiger Teil der zumutbaren technischen Mechanismen. Dies kann man als Pflicht zur Verschlüsselung betrachten, wird jedoch aktuell noch auf vielen Webseiten ignoriert und betrifft z.B. :
- Kontaktformulare, Bestellformulare, Bestellprozesse in Online Shops
- Personenbezogene Cloud-Daten müssen in einer Cloud nur verschlüsselt werden: zB. personenbezogene Dropbox Inhalte
- usw.
Unsere Kunden können zur Erfüllung dieser Maßnahme über unseren Service SSL für die Webseite buchen.
3 .Cookie Richtlinie
Zur Prüfung auf Cookies und Aktualisierung Ihrer Cookie-Erklärung finden Sie hier
- Grundprüfung - ob Ihre Website Cookies verwendet (hilft noch in 2018)
- Analyse & Lösungen der technischen Anforderungen der Cookie Abfrage (ab 2019 sind Sie hiermit gut beraten)
- Alternative eines sehr umfangreichen Cookie Policy Generators von iubenda mit Datenschutzerklärungs Generator
- Technische Support Hilfe und Einbau eines Cookiehinweises in die Webseite bei uns zubuchbar
4. Als weitere Praxishilfen gibt es hier noch
- Datenblätter zur DSGVO
- Standort der Datenverarbeitung auf der Webseite herausfinden :
Wenn sich Ihre Website im Nicht EU Ausland befindet, müssen Sie prüfen ob der Anbieter EU-DS-GVO konform handelt oder das Land eines der als konform geltenden Länder ist. - Selbstcheck - wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen